Daher sollten an neu gedämmten Gebäuden, wenn dort Ersatz geschaffen wird, möglichst nur qualitativ hochwertige und frostfeste Fledermaus-Ganzjahresquartiere angebracht werden.
Bei Renovierungsmaßnahmen muss auf die gesetzlich streng geschützten Tiere Rücksicht genommen werden. Ihre Quartiere dürfen nicht verschlossen oder vernichtet werden. Wenn Fledermaus-Quartiere von Baumaßnahmen betroffen werden, muss bei der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese kann mit Auflagen verbunden sein.
In Zusammenarbeit mit dem Bauherrn wird versucht, die Beeinträchtigung der Tiere so gering wie möglich zu halten, Quartiere und Quartiereinflüge zu erhalten oder Ersatzquartiere zu schaffen. Dafür ist es erforderlich eine/n Fachgutachter/in zu Rate zu ziehen. Der BUND oder die Untere Naturschutzbehörde hilft Ihnen bei der Vermittlung.
Im Handel werden heute eine Anzahl verschiedenartiger Kästen angeboten, die sich für die Anbringung auf der Fassade eignen (Abb.3) oder für den Einbau in die Wärmedämmung. Das Material der Kästen kann Holz oder Holzbeton sein. Fledermausspaltenquartiere aus Holz lassen sich selbst bauen. Sie sollten die Eigenschaft haben, Feuchtigkeit auf- und abzugeben. Vermieden werden sollten Materialien, die trocken sind und bei Bewegung im Quartier Abrieb/Staub erzeugen. Die Fledermäuse benötigen eine konstant hohe Luftfeuchtigkeit. Die Kästen können in der Fassadenfarbe gestrichen werden und fallen dann kaum noch auf. Meist reicht ein Fledermauskasten für eine ganze Fledermaus-Kolonie aus.